Annahme von Belohnungen und Geschenken
Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Verwaltungsangehörige des Landes Sachsen-Anhalt steht in einem engen Sachzusammenhang mit Korruption. Daher gilt hier ein generelles Annahmeverbot für sämtliche Zuwendungen von Dritten; die Annahme von Bargeld und geldähnlichen Zahlungen ist unabhängig von der Höhe absolut unzulässig.
Einzelheiten dazu finden sich in dem entsprechenden Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 22.02.2010 – 34.3-03013/100 (MBl. LSA S. 112 ff.).

© FH Polizei Sachsen-Anhalt – Wissenschaftlicher Dienst