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Sponsoring

Sponsoring ist ein opportunes Mittel, um die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger umfassend wahrnehmen zu können.

Bei alledem ist jedoch in jedem Fall selbst der Anschein einer möglichen Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln durch Wirtschaftsunternehmen zu vermeiden. Dies ist unabdingbare Grundvoraussetzung für Sponsoring, damit die öffentliche Verwaltung ihre staatliche Integrität und ihre Neutralität sowie ihr Ansehen in der Öffentlichkeit wahren kann.

Detaillierte Regelungen sind im
Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 05.03.2012-Z3.13-02081 (MBl. LSA S. 115 ff.), geändert durch
Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 22.11.2017 (MBl. LSA S. 768) enthalten.

 

 

Bei einem Gesamtvolumen von mehr als 2,2 Mio. Euro, das der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt 2015 und 2016 durch Sponsoring zugutekam, ist damit aber auch eine überaus ernstzunehmende Verantwortung verbunden. Sponsoring ist daher an enge Voraussetzungen geknüpft und für jedermann nachvollziehbar sowie transparent zu gestalten. Diesem Zweck dient unter anderem der im Zwei-Jahres-Rhythmus vorzulegende Sponsoringbericht der Landesverwaltung. Nachfolgend finden Sie für die letzten Jahre Verweise auf diese Darstellungen.

Erster Sponsoringbericht der Jahre 2007 und 2008

Zweiter Sponsoringbericht der Jahre 2009 und 2010

Dritter Sponsoringbericht der Jahre 2011 und 2012

Vierter Sponsoringbericht der Jahre 2013 und 2014

Fünfter Sponsoringbericht der Jahre 2015 und 2016

Sechster Sponsoringbericht der Jahre 2017 und 2018

Siebenter Sponsoringbericht der Jahre 2019 und 2020