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Verlängerung der pilotierten Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (Zentrale Beschwerdestelle)

Bis zur Veröffentlichung einer neuen Richtlinie zum Beschwerdemanagement im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wird das am 01. Oktober 2017 gestartete Pilotprojekt zur Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Zentralen Beschwerdestelle über den 31.12.2019 hinaus fortgeführt (mehr hierzu auch unter Rechtsgrundlagen).

Das bedeutet weiterhin:

Die bisher für Bürgerinnen und Bürger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei als Ansprechpartner in Polizeiangelegenheiten zuständige Zentrale Beschwerdestelle weitet ihr Angebot auf Bereiche der Landesverwaltung aus. Die dem Ministerium für Inneres und Sport zugeordneten Geschäftsbereiche werden damit in das zentral organisierte Beschwerdemanagement eingebunden.

Das betrifft:

Dies betrifft die folgenden Behörden, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport unterstehen:

- das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

- das Landessarchiv Sachsen-Anhalt

- das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt

- das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt

- das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge

Sie können sich mit Dienstaufsichtsbeschwerden bezogen auf diese Bereiche nunmehr auch direkt an die Zentrale Beschwerdestelle wenden.

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann formlos das Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern kritisch angesprochen werden, z. B. in den Fällen, in denen Sie den Eindruck erlangten, dass nicht korrektes Auftreten oder persönliches Fehlverhalten vorlag.
Formalitäten sind nicht zu beachten. Sie können Ihre Beschwerde mündlich oder schriftlich vortragen.

Moderne Verwaltung - Umgang mit Beschwerden

Sie als Bürgerin und Bürger erhalten damit ebenfalls die Möglichkeit, sich auch mit Lob und Kritik, Hinweisen und Beschwerden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der o.a. Behörden betreffen, an die Zentrale Beschwerdestelle zu wenden.

Die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt entspricht damit dem wachsenden Anspruch an eine zeitgemäße Fehlerkultur als Bestandteil einer modernen, serviceorientierten und bürgernahen Verwaltung.

Seit dem Jahr 2009 hat sich dieses fortschrittliche Beschwerdemanagement bei der Polizei mehr und mehr etabliert. Aufgrund der positiven Erfahrungen will sich die Zentrale Beschwerdestelle nunmehr auch der Anliegen annehmen, die sich auf das Verhalten und die Verwaltungsbediensteten beziehen, gleichgültig ob intern oder extern.

Schreiben Sie uns - rufen Sie uns an - besuchen Sie uns - entweder zu den Sprechzeiten oder zu abgestimmten Terminen. Kosten entstehen nicht.

Was prüft die Zentrale Beschwerdestelle nicht?

Bitte haben Sie Verständnis, dass ein solches formloses Beschwerdeverfahren natürlich kein förmliches Rechtsbehelfsverfahren ersetzen kann.
Auch fachliche Aspekte (Fachaufsichtsbeschwerden) oder reine Sachentscheidungen (beispielsweise Beschwerden über Krankenhäuser und Hinweise zum „Pflegenotstand“, Kritik an Schulen, fehlenden Lehrern, Gebühren- und Abwasserbescheide etc. z. B. der Kommunen, Gerichtsentscheide usw.) können durch die Zentrale Beschwerdestelle keinerlei Prüfung unterzogen werden.

 

Die organisatorische Anbindung der Zentralen Beschwerdestelle verbleibt weiterhin im

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 04

   - Zentrale Beschwerdestelle, Korruptionsprävention - .