Die Zentrale Beschwerdestelle für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport
Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt ist zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im besonderen Maße auf Ihr Vertrauen und Ihre Mitarbeit angewiesen. Daher nehmen wir auch Ihre Beschwerden ernst. "Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung." Dieser Satz mag für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nüchtern und selbstverständlich klingen.
Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ist der Kontakt zur Polizei jedoch stets ein wichtiges und nicht alltägliches Ereignis.Die Polizei kommt auch zum Einsatz in Konfliktsituationen, bei denen andere Wege der Klärung nicht erfolgreich waren oder die Bürgerinnen und Bürger erleben den repressiven Einsatz der Polizei, wenn sie ein Fehlverhalten der Betroffenen ahndet. Beiden Situationen ist gemeinsam, dass sie emotionsgeladen sind und die Bürgerinnen und Bürger die berechtigte Erwartung haben, dass sich die Polizei professionell, rechtmäßig, angemessen und souverän verhält.Angesichts dieser Grundkonstellation erstaunt es nicht, dass es zu Fällen kommen kann, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit der Dienstleistung der Polizei unzufrieden sind und sich hierüber beschweren.Es wäre ein Fehler, diese Unzufriedenheit zu ignorieren oder pauschal abzutun. Beschwerden über die Polizei sind eine Kritik, die man als konstruktiv werten sollte, weil sie die Chance bietet, Fehler zu erkennen und abzustellen, um dadurch die Qualität der Polizeiarbeit weiter zu erhöhen.
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Einen Kurzüberblick und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren Flyern.
Hier finden Sie die Jahresberichte der Zentralen Beschwerdestelle (nicht barrierefreie PDF-Dateien).